Die Schulkonferenz ist nach dem Hessischen Schulgesetz das oberste Gremium einer Schule. In der Grundschule besteht sie aus je fünf Vertretern/Vertreterinnen der Elternschaft und des Kollegiums. Die Schulleiterin/Der Schulleiter führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.