Sehr geehrte Eltern,
das Essensgeld für die Mittagsverpflegung in der AWO KiPf Schülerbetreuung wird Ihnen für den Zeitraum vom 16.03. – 31.03.20 selbstverständlich, so wie es bisher immer bei nicht gelieferten Portionen geschehen ist, zurückerstattet.
Da es sich hierbei um eine Barzahlung handelt und wir angewiesen sind, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten, erhalten Sie das Geld spätestens mit Öffnung der Schulen wieder zurück.
Sofern Sie eine schnellere Rückzahlung wünschen, können Sie uns gerne telefonisch unter der 0170 / 45 70 840 erreichen, um eine individuelle Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christian Müller
Teamleitung AWO KiPf