Bitte holen Sie am Montag, 16.03.2020 zwischen 10.00 – 12.00 Übungsmaterialien für Ihr Kind in der Schule ab.
Eine Notfallbetreuung in absoluten Ausnahmefällen, wenn beide Erziehungsberechtigte in folgenden Bereichen tätig sind:
- Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Diese Notfallbetreuung trifft nicht zu, wenn Ihr Kind
- Krankheitssymptome aufweist
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
Bis Sonntagabend (15.03.2020) per Mail bitte mitteilen, ob Sie diese Notfallbetreuung benötigen.
Notfallbetreuung an den Wochentagen von 8.00 – 11.30. Nach Rücksprache mit KiPf ist für angemeldete Kinder unten den gleichen Voraussetzungen eine Notbetreuung ab 11.30 möglich.
Der Vorlaufkurs und die Pädagogische Mittagsbetreuung entfallen ersatzlos.